Code civil: Napoleons I, Kaisers von Frankreich, Königs von Italien und Beschützers des Rheinbundes Civilgerichtsordnung des Französischen Reichs. Nach der neuesten officiellen Ausgabe verdeutscht und, nebst den von dem Französischen Rechtsgelehrten Herrn Dufour jedem Artikel beygefügten Parallelstellen des ältern Französischen und Römischen Rechts, auch seinen eigenen Bemerkungen
herausgegeben Von D. Christian Daniel Erhard
Georg Voß, Dessau und Leipzig, 1808
Original-Ganzledereinband. Lederrücken mit fünf Bünden & einem Rückenschild mit goldgeprägtem Titel „Civilgerichtsordnung“ sowie goldenen Zierlinien. Buchdeckel mit blindgeprägtem Rahmen. Innendeckel farbig marmoriert. Format 23,5 cm x 17,5 cm. Titel, Einleitung 30 Seiten, Inhaltsanzeige 6 Seiten (s. Bilder 6-9), Civilgerichtsordnung 340 Seiten, Verzeichnis der Gesetze und Schriftsteller 2 Seiten.
Inhalt: Erster Teil: Rechtliches Verfahren vor Gericht (u.a. Friedensgericht, Untergericht, Vollstreckung). Zweiter Teil: Von einigen besonderen Gattungen des Verfahrens (u.a. Zahlung, Erbfall, Schiedsgericht).
Der Code civil - häufig auch Code Napoléon genannt - ist das französische Gesetzbuch zum Zivilrecht, welches von Napoleon Bonaparte am 21. März 1804 eingeführt wurde. Mit dem Code civil schuf Napoleon ein bedeutendes Gesetzeswerk der Neuzeit (in Frankreich ist es in wesentlichen Teilen heute noch gültig), in welches das Gedankengut der Französischen Revolution einfloss. Dieses Zivil-Gesetzbuch wurde auch in anderen durch Frankreich in der napoleonischen Zeit dominierten bzw. besetzten Gebieten, z.B. den deutschen Staaten, unverändert oder modifiziert eingeführt. Erst im Jahr 1900 wurde der Code civil, wo er im Deutschen Reich noch galt, vom Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abgelöst.
Der Herausgeber & Bearbeiter Erhard (1759-1813), seit 1787 Professor der juristischen Fakultät in Leipzig, hatte bis zu dieser Ausgabe Schriften zum sächsischen & preussischen Recht publiziert (u.a. "Handbuch des chursächsischen peinlichen Rechts, 1789" & "Versuch einer Kritik des allgemeinen Gesetzbuchs für die preußischen Staaten", 1792). In dieser ersten Ausgabe der Erhardschen Übersetzung des "Bürgerlichen Gesetzbuches Napoleons" weist er in der umfangreichen Einleitung auf die Schwerigkeiten bei Übersetzung des Originaltextes hin (z.B. innerhalb der deutschen Staaten unterschiedliche Bedeutungen von Wörtern) & versucht dies an dieser Stelle durch zahlreiche Anmerkungen auszugleichen.
Wie auch den 15 Originalbildern zu entnehmen, ist der Einband fest. Die Buchecken bestoßen; das Leder etwas berieben, an der unteren Deckelkante ein wenig mehr. Buchrücken teils rissig, eine Rückenkante ausgefasert & mit kleineren Einrissen, die obere Kante mit einem Fehlstück von 4 x 1 cm (s. Bild 2). Innen vollständig, Buchblock intakt, keine losen Seiten. Kein unangenehmer Geruch. Seiten ohne Anstreichungen, Einrisse o.dgl. Vorderer Vorsatz angeschmutzt, Seiten fleckig. Gelegentlich ist mittig die Bindung zu sehen (s. Bild 11). Titelblatt mit Stempel (s. Bild 4), auf unbedrucktem Vorsatz handschriftliche Zahl, auf unbedruckter Seite vor der Einleitung handschriftlicher Name.