Die zunächst auf 1.500 Exemplare & auf 10 Bände angelegte zweite ganz umgearbeitete Auflage nahm Brockhaus nun in unter dem Titel „Conversations-Lexicon oder Handwörterbuch für die gebildeten Stände über die in der gesellschaftlichen Unterhaltung und bei der Lectüre vorkommenden Gegenstände, Namen und Begriffe, in Beziehung auf Völker- und Menschengeschichte, Politik und Diplomatik, Mythologie und Archäologie, Erd-, Natur-, Gewerb- und Handlungskunde, die schönen Künste und Wissenschaften: mit Einschluß der in die Umgangssprache eingegangenen ausländischen Wörter und mit besonderer Rücksicht auf die älteren und neuesten merkwürdigen Zeitereignisse“ in eigene Regie, indem er den Text der veralteten ersten Ausgabe völlig umarbeitete. Unbedeutendes wurde kürzer gefaßt oder gestrichen, die meisten Artikel wurden umgeändert oder erweitert & es wurden viele neue Stichworte hinzugefügt. Damit legte Brockhaus nicht nur den Grundstein für „den Brockhaus“ – das deutsche Lexikon der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts schlechthin – sondern schuf gleichzeitig auch einen neunen, bis heute gültigen Lexikontyp: Das in alle Welt kopierte „Konversationslexikon“ mit deutlich hervorgehobenem universellen bzw. enzyklopädischen Charakter.
1812 erschienen die ersten beiden Bände, 1813 der dritte & vierte Band. Letztere bereits mit verdoppelter Auflage von 3.000 Exemplaren. Noch 1813 waren diese ersten vier Bände vergriffen. In den Bänden 2-4 finden sich umfangreiche Nachträge. Im fünften bzw. noch einmal im siebenten Band bietet Friedrich Arnold Brockhaus seinen Abnehmern an, die ersten vier Bände der zweiten Auflage gegen Exemplare des Neudruckes der dritten Auflage zu ersetzen "daß Erstere gegen Letztere umzutauschen, wenn für Druckpapier 3 THlr. und für Schreibpapier 4 Thlr. 12 Gr. Zuschuß gegeben wird, und ihm die zurückgehenten Ex. Franco eingeliefert werden.“ Somit dürften sich bereits seinerzeit von den ohnehin nur 1.500 gedruckten Exemplaren der ersten beiden Bände der 2. Auflage noch eine signifikante Anzahl durch Umtausch reduziert haben. Dies läßt sich auch mit der Häufigkeit der bisher von uns angebotenen Ausgaben untermauern: Bisher nur zwei Exemplare mit auch den ersten vier Bänden in zweiter Auflage; im Antiquariatshandel haben wir die letzten Jahre noch kein derartiges Exemplar gesehen (ebenfalls sehr selten, jedoch noch etwas häufiger vorkommend, die ersten vier Bände im Neudruck der dritten Auflage; der Rest weitestgehend zweite Auflage).
Die vom fünften Band an mit der 2. Auflage identische 3. Auflage erschien nun unter dem etwas gekürzten Titel „Conversations-Lexicon oder enzyclopädisches Handwörterbuch für gebildete Stände“. In den Jahren 1814ff. veröffentlichte Brockhaus dann parallel die nächsten Bände der 2. & 3.Auflage. Bis 1815 waren fast 10.000 Exemplare abgesetzt. Im fünften Band findet sich ein (sehr interessantes) "Erstes Verzeichnis der Pränumeranten"; alle Bezieher des Lexikons sind darin namentlich genannt (sofern nicht über eine der ebenfalls aufgeführten Buchhandlungen bezogen). Dieses läßt auch sehr gut Rückschlüsse auf die abgesetzten Stückzahlen zu.
Beim achten Band in der Erstausgabe sind noch die Nachträge zum siebenten Bande nachgebunden (später sind diese direkt im siebenten Band integriert).
Nach dem siebenten Band begann der württembergische Verleger A. F. Macklot das Brockhaus Lexikon mit der sog. zehnbändigen Macklot-Ausgabe incl. der Supplemente nachzudrucken; mit dem Ziel dieses „so vortreffliche Werk besonders im südlichen Deutschland weiter zu verbreiten und durch Verringerung des Preises seinen Besitz auch unbemittelteren Lesern zu erleichtern“ (Peche, 65). Da es seinerzeit kein Gesetz gegen einen derartigen Nachdruck gab, hatte Brockhaus hiergegen keine Handhabe gegen diese für seinen Verlag existenzgefährdende Situation.
Brockhaus trat stattdessen die Flucht nach vorn an & begann mit der Herausgabe einer 4. Auflage; anzutreffen mit zwei verschiedenen Titeln: Entweder identisch der 3.Auflage, jedoch mit dem Zusatz "In zehn Bänden" und/oder mit Titel „Allgemeine Hand-Encyklopädie für die gebildeten Stände in alphabetischer Ordnung und in zehn Bänden“. Für diese & alle folgenden Ausgaben erwarb er sich zugleich ein Königlich-Württembergisches Privileg, welches dem neunten Band vorgebunden ist, um weitere Nachdrucke Macklots zu verhindern (was nicht ganz gelang, es folgte noch die siebenbändige Macklot-Ausgabe).
Wie im fünften Band bereits angekündigt findet sich im zehnten Band noch eine entsprechende Ergänzung der Pränumeranten - hieraus läßt sich schon direkt erkennen, wie stark die Stückzahlen zur vierten Auflage hin angestiegen sind.
Auf Grund dieser Historie sind von diesem Brockhaus Lexikon häufig "Mischexemplare", d.h. einheitlich eingebundene Bände mit verschiedenen Titelblättern/Auflagen anzutreffen. Etwa Band 1-4 in dritter, die restlichen Bände in zweiter Auflage (was dem konsistenten Druckstand der dritten Auflage entspricht).
Da verlagsseitig bei den parallel gedruckten Bänden alle relevanten Titelblätter mitgeliefert wurden - mehrfach finden sich ab Band 5 entsprechende "Hinweise an die Herren Buchbinder" - etwa im sechsten Band „Beim Binden dieses Bandes ist zu bemerken, daß von den beiden vorgedruckten Titeln derjenige vorgesetzt werde, unter welchem der resp. Abnehmer die ersten fünf Theile erhalten und gebunden hat.“ Trotz dieser Verleger-Hinweise, sind in den hinteren Bänden bei einigen Fällen auch vom Buchbinder schlichtweg der falsche, manchmal auch alle verschiedenen Titel eingebunden wurden.
1819 lag endlich das Gesamtwerk vor, von dem – ein Kuriosum der Lexikongeschichte – in den Jahren 1817ff. nebeneinander Bände der 2./3./4.Auflage gedruckt wurden. Es ergibt sich somit folgendes Bild:
• 2. Auflage (1812-1819), 10 Bände
• 3. Auflage (1814-1819), 10 Bände (wobei Band 5-10 in der 2. & 3.Auflage textgleich)
• 4. Auflage (1817-1819), 10 Bände (wobei Band 8-10 identisch mit der 2. & 3.Auflage sind)
Nachfolgende Supplemente:
• 1818 erschien noch ein Supplementband für Besitzer der 1.-3. Auflage ("enthaltend die wichtigsten neuen Artikel und Verbesserungen der vierten Auflage"). Dieser umfaßt nur die Buchstabenbereiche A-Q für die Bände 1-7 (da Band 8-10 in allen drei Auflagen gleich).
• 1819/1820 noch zwei Supplemente (4 Abteilungen in 2 Bänden) für Besitzer der 1.-4. Auflage ("enthaltend die wichtigsten neuen Artikel und Verbesserungen der fünften Auflage").
• 1824 ein weiterer Supplementband für Besitzer der 1.-5. Auflage ("enthaltend alle neuen und umgearbeiteten Artikel der sechsten Auflage").
• 1829 ein letzter Supplement für Besitzer der 1.-6. Auflage ("enthaltend die neuen und umgearbeiteten Artikel und die Zusätze der siebenten Auflage").